Beitragsordnung Stadtchor Lauchhammer e.V.
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der jährlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
- Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 12.02.2019.
- Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
- Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
- Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro/Monat zu zahlen.
- Mitglieder mit einem geringen Einkommen zahlen einen monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen / Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10 Euro/Monat.
- Mitglieder ohne eigenes Einkommen wie Schüler und Studenten zahlen einen monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen / Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5 Euro/Monat.
- Fördernde Mitglieder zahlen einen monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen / Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2 Euro/Monat.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
- Bei Vereinseintritt ist der Beitrag ab Eintrittsmonat zu zahlen.
- Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zum Monatsbeginn / Vierteljahresbeginn / Halbjahresbeginn zu zahlen.
- Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Niederlausitz geführt:
IBAN: DE 14 1805 5000 3020 0026 63
BIC: WELADED1OSL
- Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung (Lastschriftverfahren) informieren.
Die Zahlungen sind bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres zu zahlen. Für verspätete Zahlungen ist je angefangenen verspäteten Monat eine Gebühr von 2 EURO/Monat fällig.
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft (§4 der Vereinssatzung in der Fassung vom 12.02.2019).
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 29.08.2023 in Kraft.